Merkblatt Fußball-WM und Arbeitsrecht
Muss ich meinen Mitarbeitern erlauben, das Spiel im TV zu sehen?
Deutsche
Fußballfans sind nicht nur die besseren Bundestrainer – sondern meist
auch Arbeitnehmer. Wenn sich Ihre Mitarbeiter unbedingt während der Arbeitszeit
ein Spiel im Stadion oder im Fernsehen anschauen wollen, können sich daher
arbeitsrechtliche Probleme ergeben. In jedem Fall gilt aber: Zufriedene Mitarbeiter
sind motivierte Mitarbeiter.
Ein Mitarbeiter erhält kurzfristig die Möglichkeit, zu einem
Spiel zu fahren. Muss ich seinen Urlaubswünschen nachkommen?
Grundsätzlich nein. Die Festsetzung des Urlaubs für den einzelnen Arbeitnehmer
erfolgt durch den Arbeitgeber. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, die
Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmer zu berücksichtigen. In zwei Fällen
hat der Arbeitgeber Ermessensspielraum: Es liegen dringende betriebliche Belange
vor, oder es bestehen vorrangige Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer. Da
Urlaubsgewährung meist mit betrieblichen Schwierigkeiten einhergehen, kann
sich der Arbeitgeber nur dann auf dringende betriebliche Gründe berufen und
dem Arbeitnehmer den Urlaub verweigern, wenn durch die Abwesenheit dieses Arbeitnehmers
der betriebliche Ablauf erheblich beeinträchtigt ist.
Mein Angestellter reist gezielt zu bestimmten Spielen. Kann er verlangen,
nur verschiedene Einzeltage frei zu bekommen?
Nein. Der Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren.
Der Sinn besteht darin, dass der Urlaub zur Erholung dient und die Arbeitskraft
des Arbeitnehmers erhalten wird. Dem Arbeitnehmer muss deshalb eine längere
Zeit zur Verfügung stehen. Viele Mediziner gehen davon aus, dass ein Erholungseffekt
erst bei zwei bis drei Wochen Urlaub eintritt. Zu beachten ist auch, dass die
Aufteilung in Halbtages- oder Stundenteilen keine wirksame Erfüllung des
Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers darstellt, auch wenn es mit dem Arbeitnehmer
so vereinbart war. Dieser könnte also erneut Urlaub verlangen.
Während des Turniers wollen alle Mitarbeiter gleichzeitig frei
nehmen. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste verbindlich?
Nein, denn es würde sonst einen Wettlauf zwischen den Arbeitnehmern geben.
Der Arbeitnehmer kann bis zur endgültigen Festsetzung durch den Arbeitgeber
seine Urlaubswünsche noch ändern, umgekehrt ist auch der Arbeitgeber
nicht an die Urlaubsliste gebunden. Hat der Arbeitgeber die Urlaubserteilung jedoch
verbindlich erklärt, so können beide Seiten nur noch einvernehmlich
den Zeitpunkt ändern.
Können Mitarbeiter verlangen, in eine andere Schicht versetzt
zu werden?
Nein. Da die Schichttätigkeit im Arbeits- oder im Tarifvertrag verankert
und im voraus in Schichtplänen festgelegt ist, wann der Arbeitnehmer zur
Arbeit zu erscheinen hat, ist die Einteilung für den Arbeitnehmer verbindlich.
Kann der Arbeitnehmer angeordnete Überstunden verweigern?
Zunächst: Der Arbeitnehmer hat keine Verpflichtung, Überstunden zu leisten.
Sie sind nur in außergewöhnlichen Fällen und in Notfällen
zu erbringen. Ein Arbeitnehmer muss sonst einer entsprechenden Anordnung nur Folge
leisten, wenn der Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Verpflichtung zur Leistung
von Überstunden vorsieht.
Kann ich einen Angestellten fristlos kündigen, weil er die Arbeit
verweigert oder krank macht?
Bei unbefugtem Verlassen des Arbeitsplatzes kommt es auf die Umstände des
Falls an. Grundsätzlich ist eine vorherige Abmahnung notwendig. Anders ist
es dagegen, wenn ein Arbeitnehmer sein Gehen ankündigt und sich trotz ausdrücklichen
Verbots durch den Arbeitgeber vom Arbeitsplatz entfernt. Hat der Arbeitnehmer
eine „Krankheit“ ankündigt, und legt tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
vor, muss er auch beweisen, dass er wirklich krank war.
Kann ich das Radiohören und TV-Sehen untersagen?
Es macht natürlich einen Unterschied, ob im Hintergrund ein Radio läuft,
oder ob der Arbeitnehmer 90 Minuten gebannt vorm Fernseher hockt. Letzteres kann
untersagt werden.
Ich werde meinen Mitarbeitern erlauben, die Spiele im TV anzusehen.
Kann ich aber verbieten, dass Bier getrunken wird?
Es sollte bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, dass der Arbeitnehmer während
der Arbeitszeit keinen Alkohol konsumieren darf. Ist ein solches Verbot nicht
enthalten, darf der Arbeitgeber ein generelles Alkoholverbot nicht aussprechen.
Dies gilt allerdings nicht bei bestimmten Arbeitnehmergruppen wie bei Kraft- und
Gabelstaplerfahrern. Sofern der Alkoholgenuss die Erfüllung der Arbeitspflicht
oder das Zusammenwirken der Arbeitnehmer gefährdet, muss auf Alkoholgenuss
verzichtet werden - auch ohne ausdrückliches Verbot.
Gelten während der Fußball-WM andere Regeln?
Nein. Obwohl es sich um ein einmaliges Ereignis handelt, stehen die arbeitsrechtlichen
Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien nicht im Abseits. Der Arbeitnehmer
hat weiterhin pünktlich zum vereinbarten Arbeitsbeginn zu erscheinen und
darf den Arbeitsplatz auch nicht vorzeitig verlassen.
© Bundesverband der Selbständigen (BDS) und Rechtsanwalt
Rainer Colberg, München.