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Künstlersozialabgabe

Durch eine Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind viele Betriebe einer weiteren ungerechtfertigten Kosten- und Bürokratiebelastung ausgesetzt, die insbesondere für die kleinen Betriebe das existentielle Aus bedeuten kann.

Künstler und Publizisten unterliegen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht über die Künstlersozialkasse. Die Pflicht zur Sozialversicherung ist jedoch nicht das einzige Merkmal, in dem sich diese Branche Selbständiger von anderen Selbständigen unterscheidet. Während alle anderen Selbständigen für ihre soziale Vorsorge selbst sorgen müssen, erhalten Künstler und Publizisten ihren Sozialversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse, an die sie jedoch nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst entrichten müssen, während die andere Hälfte durch die beauftragenden Unternehmen und einen Bundeszuschuss finanziert wird. Vollkommen abstrus dabei ist, dass selbst dann für künstlerische Leistung in die Künstlersozialkasse eingezahlt werden muss, wenn der entsprechende Künstler nicht in der KSK versichert ist.  Näheres und die Bewertung des BDS entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt.

Die Prüfung und Feststellung der Abgabepflicht und Beitragshöhe der Betriebe erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung, die entsprechende Erhebungsbögen verschickt. Viele Mitgliedsbetriebe werden derzeit von diesem Fragebogen überrascht und haben sich mit Unverständnis an den BDS gewandt. Der Bundesverband und auch die Landesverbände haben zu den bisher geführten Gesprächen mit politischen Vertretern im Bund und in den Ländern einen schriftlichen Protest an die politischen Entscheidungsträger – den Bundes- und die Landeswirtschaftsminister, die Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sowie die wirtschaftspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen -  gerichtet. Das Schreiben der BDS-Präsidentin finden Sie hier...

Auch bei diesem Thema gilt, dass gemeinsam etwas erreicht werden kann. Deshalb unterstützen wir die Initiative kskontra.

Sie sind gefragt! Bitte berichten Sie über Ihre Erfahrung und helfen Sie mit, die Argumentation des BDS gegen die Künstlersozialabgabe mit anschaulichen Beispielen zu untermalen.

Kontakt Sophia Otto: otto@bds-dgv.de, 030-280491-21

 

Infoblatt zur Künstlersozialabgabe

Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht

Das Schreiben der BDS-Präsidentin finden Sie hier...

Weitere Informationen:
www.kskontra.de/

 

Weitere Artikel zum Thema in unserem Magazin "Der Selbständige":


Ausgabe 2/2008
Künstlersozialkasse - der Staat kassiert ab!
Kleine Betriebe werden nach der neuen Rechtslage hohe zusätzliche Abgaben leisten müssen. Der BDS hält diese Bestimmungen für ungerecht.....


Ausgabe 4/2008
In zahlreichen Gesprächen und mit entsprechenden Schreiben hat der Bundesverband der Selbständigen auf Mängel im System der Künstlersozialversicherung hingewiesen.

Das Thema ist in der Regel bei den Sozial- und Arbeitsressorts angesiedelt, denen die betriebliche Realität zuweilen etwas fern ist.
Der BDS hat ganz bewusst auf Bundes- und auf Landesebene die Wirtschaftsminister und die Wirtschaftsfachleute der Fraktionen kontaktiert....

 

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Presseinformationen

Vom 11.08.2010
Konjunkturumfrage „Mittelstand 2010“
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Vom 06.08.2010
Selbstständige benoten Politik
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