BDS-Merkblatt Fiktives Mindesteinkommen von Selbständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Ab dem 1.4.2007 sinken die Beiträge von Selbständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die weniger als 1.837,50 Euro verdienen. Grundlage ist § 240 Absatz 4 Satz 3 und 4 Sozialgesetzbuch. Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen haben jetzt die entsprechenden Details beschlossen, die für alle Gesetzlichen Krankenversicherungen verbindlich sind.
Das Merkblatt finden Sie hier...
Das offizielle Rundschreiben finden Sie hier ...
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