Haben Sie von der GEZ Post oder gar eine Zahlungsaufforderung wegen Ihres Internet-PCs bekommen? Dann können Sie mit einem BDS-Musterbrief Widerspruch einlegen, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind und beispielsweise den Ausgang des Musterprozesses vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten wollen.
Den BDS-Musterbrief zum Widerspruch einlegen finden Sie hier:
Word-Vorlage | rtf-Vorlage
Sollten Sie nach der Zahlungsaufforderung einen Gebührenbescheid erhalten, ist ein erneuter Widerspruch notwendig, da erst der Gebührenbescheid einen Verwaltungsakt darstellt. Bitte halten Sie uns über Ihre Aktivitäten und Reaktionen der GEZ auf dem Laufenden: wehran@bds-dgv.de
Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen. Der BDS kann seine Dienstleistungen jedoch nur anbieten, weil es zahlende Mitglieder gibt. Falls Ihnen diese Aktion gefällt, denken Sie doch über eine Mitgliedschaft nach. Infos zu Ihrem Landesverband finden Sie hier...
Gebührenverschwendung bei ARD/ZDF
und GEZ
Einen „niedrigen Millionenbetrag“ will die GEZ durch die Internet-Gebühr mehr einnehmen. Hier einige Beispiele, wie diese Summe durch Einsparungen im öffentlich-rechtlichen System erzielt werden könnte.
Mehr dazu hier...
Gegen die geplanten GEZ-Gebühren für Internet-Computer sind Unternehmer und Verbände erfolgreich auf die Barrikaden gegangen. Doch die eilige Schadensbegrenzung von Politik und Rundfunkanstalten zeigt: die Grundlage der Gebührenberechnung ist so überholt wie das Schwarz-Weiß-Fernsehen.
Mehr dazu im Artikel von Michael Wehran hier...
Selbständige lassen Dampf ab!
Mehr zur den Meinungen unserer BDS-Mitglieder lesen Sie hier...
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