Papierkram kostet die Wirtschaft viele Milliarden
Die vielfältigen Belastungen durch Bürokratie stehen seit Jahren in den Mitgliedsbefragungen des Bundesverbandes der Selbständigen an vorderster Stelle, wenn es um Probleme im Mittelstand geht.

Die Bundesregierung hatte beim Abbau von Bürokratie ehrgeizige Ziele. Mit der Einrichtung des Normenkontrollrates, der schon im Vorfeld von Gesetzesvorhaben tätig wird und hilft, unnötige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden, ist ein erster Schritt gemacht worden. Eine unlängst nach zweijähriger Arbeit abgeschlossene Bürokratiekostenmessung ergab jedoch, dass die Inforverhinmations- und Dokumentationspflichten, die den Unternehmen durch Gesetze und Verordnungen auferlegt werden, die Wirtschaft 47,6 Mrd. Euro pro Jahr kosten.
Kosten höher als geschätzt
Damit liegt der Betrag deutlich höher als die im Jahr 2007 geschätzten 30 Mrd. Euro Belastung. Im Zuge der Untersuchung sind insgesamt 10.400 Gesetzesverordnungen und Vorschriften auf den Bürokratieprüfstand gehoben worden. Dabei bestätigt sich auf den ersten Blick das Klischee, dass ein großer Teil der Bürokratiekosten durch die EU verursacht wird. Rund 25 Mrd. Euro entstehen durch die Umsetzung internationalen und europäischen Rechts. Weitere 22 Mrd. Euro und damit etwas weniger als die Hälfte der Gesamtkosten entfallen auf die Folgen rein nationaler Gesetzgebung. Kosten, die auf direkt in Deutschland gültige EU-Verordnungen zurückgehen, sind hierbei nicht berücksichtigt. Sie werden EU-weit im Rahmen eines Aktionsprogramms der Kommission ermittelt. Hier trägt aber auch die Bundesregierung zu weiteren Kosten bei, indem sie EU-Richtlinien nicht immer eins zu eins in nationales Recht umsetzt, sondern sogar – wie etwa beim Anti- Diskriminierungsgesetz geschehen – weiterführende Regulierungen draufsattelt.
Finanzbürokratie ist größter Brocken
Als größter Brocken liegt den Unternehmen die Finanzbürokratie im Magen. Allein die Steuergesetze schlagen mit mehr als 21 Mrd. Euro Bearbeitungskosten zu Buche, also fast der Hälfte der gesamten Aufwendungen. Größter Einzelposten hierbei: die Pflicht, Rechnungen zehn Jahre aufzubewahren, die einen Verwaltungsaufwand in Höhe von etwa 6,2 Mrd. Euro verursacht. Das Bundesjustizministerium ist der zweite große Verursacher von Bürokratiekosten. Die damit verbundene Bürokratie verschlingt rund 14 Mrd. Euro.
Belastung um ein Viertel senken
Die Große Koalition hatte es sich zum Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten bis zum Jahr 2011 um ein Viertel zu verringern, also um circa 12 Mrd. Euro. Die Hälfte davon soll bereits bis zum Herbst dieses Jahres geschafft werden. Tatsächlich hat der Bund 255 Informationspflichten gestrichen. Dies bewirkt eine Kosteneinsparung von 3,5 Mrd. Euro. Weitere rund 3 Mrd. sollen bereits verabschiedete Regelungen bringen. Bis zum Ende der Legislaturperiode im September sollen auch die nationalen administrativen Aufwendungen um 29 Prozent verringert werden. Allerdings steht bei den durch europäisches und internationales Recht verursachten Kosten ein wichtiger Schritt noch aus. Auch aus diesem Grunde vermutet der Normenkontrollrat, dass die Große Koalition ihr selbst gestecktes Ziel bis zur Wahl nicht erreichen wird. Hinzu kommt, dass Mehrbelastungen aus neuen Gesetzen und Verordnungen noch nicht vollständig gegen gerechnet sind. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind Kosten durch Richterrecht und unbestimmte Rechtsbegriffe.
AGG ist ein Monstrum
Ein Beispiel hierfür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass Diskriminierungen unter anderem wegen des Alters, der Herkunft und des Geschlechts verhindern soll. Hier werden den Betrieben zwar kaum direkte Informationspflichten auferlegt, wer jedoch auf Dokumentationen verzichtet, kann schnell der Dumme sein. Werden Unternehmen wegen Diskriminierungen beklagt, schlägt schnell die Beweislast zu Ungunsten der Firmen um. Wer vor Gericht nachweisen will, dass objektive Kriterien die Auswahl der Bewerber bestimmt haben, sollte dagegen Bewerbungs- und Beförderungsvorgänge detailliert dokumentieren. Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln hat alleine infolge des AGG rund 156 Mio. Euro Kosten für Einstellungs- und Bewerbungsverfahren ermittelt. Der Bundesverband der Selbständigen hat in den vergangenen Jahren immer wieder konkrete Vorschläge zum Abbau von Bürokratie gemacht und wird dies auch über diese Legislaturperiode hinaus tun. Ein Anfang beim Bürokratieabbau ist sicherlich gemacht, weitere Schritte sind aber unabdingbar.
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft