::: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz :::
Dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz war von der alten wie der neuen Bundesregierung zugrunde gelegt worden, es hätte in Deutschland und speziell im deutschen Arbeitsrecht „bisher keine Kultur der Antidiskriminierung“ gegeben. Da das Gesetz in der Hauptsache Umgangsregeln zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Bewerber festlegt, wird den Unternehmern und Unternehmen damit unterstellt, indirekte und direkte Diskriminierung gehöre zum betrieblichen Alltag.
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