Presse-Information vom 21.12.2009
Verwaltungsgericht Braunschweig entscheidet gegen GEZ-Gebühren
Gesonderte GEZ-Gebühr auf PC ist inakzeptabel
Berlin. "Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Braunschweig gegen eine GEZ-Gebühr für Computer. Insbesondere Selbständige benutzen den PC für betriebliche Zwecke. Die Unterstellung, mit dem Computer fernsehen oder Radio hören zu wollen, ist abwegig. Vielmehr wird ein Selbständiger mittlerweile von zahlreichen Behörden wie Finanzamt und Bundes-Knappschaft gezwungen, sich einen internetfähigen Computer zuzulegen“, sagt der Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen, Günther Hieber, heute in Berlin.
Der BDS verweist schon seit geraumer Zeit auf die insbesondere für kleine Betriebe kostspielige GEZ-Gebühr für Computer und fordert, die TV-Gebühr auf internetfähige PC’s zu verbieten. „Wir haben jetzt Anlass zur Hoffnung, dass in dieses ohnehin ungerechte Gebührensystem endlich Bewegung kommt“, zeigt sich BDS-Präsident Hieber optimistisch.
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