Presse-Information vom 27.01.2009
Gleiches Recht für alle
Firmen bei Umweltprämie benachteiligt
Berlin. "Die Umwelt- oder auch Abwrackprämie für alte Autos kann nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden. Firmenwagen von Kapitalgesellschaften etwa sind von der Vergünstigung ausgenommen. Dabei haben gerade viele kleine Firmen alte Fahrzeuge im Fuhrpark. Wenn der Staat schon steuerfinanzierte Maßnahmen durchführt, dann bitte für alle," erklärte der Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS), Günther Hieber, heute in Berlin.
"Insgesamt sehe ich die Prämie allerdings eher skeptisch. Viele ältere Automobile vor allem mit geringer Laufleistung sind technisch in Ordnung und mit Katalysatoren ausgerüstet, die schon mehr als 90 Prozent der Schadstoffe entfernen. Hier werden volkswirtschaftlich unsinnig Vermögenswerte vernichtet. Außerdem wird die vom deutschen Steuerzahler finanzierte Prämie ausländischen Herstellern wahrscheinlich eher nutzen als deutschen ", so Hieber.
Kontakt:
Ralf-Michael Löttgen, Tel. 030/ 2804-9120
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