Unternehmerisches Denken und Handeln fördern

BDS-Antrittsbesuch bei Mittelstandsbeauftragter Iris Gleicke – Fruchtbarer Gedankenaustausch

In Koalitionskreisen gilt Iris Gleicke als gradlinig und bodenständig. Aus Sicht des BDS würde das Attribut „authentisch“ den Nagel auf den Kopf treffen. Die Beauftragte für Mittelstand und Tourismus der Bundesregierung machte bei dem Antrittsbesuch der BDS-Vertreter Monika Panzer, Günther Hieber und Joachim Schäfer gleich deutlich, dass sie von hohlen Polit-Phrasen nichts hält. „Tue Gutes und rede darüber“, das sei die Maxime der Politik, erklärte Iris Gleicke augenzwinkernd mit Blick auf ihre Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Dabei gelte ihre besondere Hinwendung ihrer Funktion als Vorsitzende der Initiative „Unternehmergeist in die Schulen“. Diese Initiative fördere unternehmerisches Denken und Handeln und trage so zur Berufsorientierung bei Schülerinnen und Schülern bei, erläuterte Gleicke die Intentionen, die hinter dem Projekt stehen. Joachim Schäfer berichtete in diesem Zusammenhang über eine durch den BDS begleitete Schulbuchanalyse, die belege, dass das Bild des Unternehmers vielfach verzerrt dargestellt werde. Daher die Bitte an Staatssekretärin Gleicke, auch die Kultusministerkonferenz in die Initiative einzubinden, um Synergieeffekte herbeizuführen. Dies sei für sie eine Selbstverständlichkeit, betonte Iris Gleicke und verwies auf die bereits eingerichtete Internetplattform www.unternehmergeistmacht-schule.de, die sowohl von Lehrern als auch von Schülern genutzt werden könne, um sich über Programme, Veranstaltungen, Materialien und Ansprechpartner zur wirtschaftlichen Themen zu informieren. Außerdem sei man auf dem Deutschen Schulleiterkongress mit der Initiative präsent gewesen, hob Gleicke hervor.

one in, one out“-Regel

Ein weiterer Gesprächsschwerpunkt mit der SPD-Politikerin war der BDS-Dauerbrenner „Bürokratieabbau“. Iris Gleicke informierte die BDS-Vertreter über das geplante Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung, das zum Ziel habe, insbesondere die mittelständische Wirtschaft von bestimmten Belastungen (vor allem so genannte Meldepflichten) teilweise freizustellen. Geplant sei eine Anhebung der Grenzbeträge für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Darüber hinaus sei eine Erhöhung von Schwellenwerten in verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen geplant. Weiterhin sehe der Gesetzentwurf Maßnahmen aus dem Bereich des Steuerrechts vor. So unter anderem die Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte und die Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete, erläuterte Gleicke. Als besonders wirkungsvoll erachtet die Mittelstandsbeauftragte darüber hinaus die „one in, one out“-Regel, die ab 1. Juli dieses Jahres wirken soll. Sie ist Teil eines Maßnahmenpakets, zu dem auch das Bürokratieentlastungsgesetz gehört. Mit dieser Regel verpflichtet sich die Bundesregierung nach Gleickes Worten, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wirksam zu begrenzen. Soll heißen: Wenn für die Wirtschaft eine neue Regelung entsteht, muss binnen eines Jahres eine andere gleichwertige Regelung abgebaut werden. All die von Iris Gleicke angesprochenen Neuregelungen finden die Zustimmung des Bundesverbandes der Selbständigen, wie Präsident Günther Hieber und Bundesschatzmeisterin Monika Panzer unisono unterstrichen. Im Gegenzug forderte Gleicke die BDS-Repräsentanten auf, eigene Vorstellungen zum Bürokratieabbau zu konkretisieren und diese ihrem Hause zuzuleiten. Diese würden dann im Mittelstandsbeirat des Wirtschaftsministeriums diskutiert und beraten, so Gleickes Zusicherung.

Gefährlicher Fallstrick

Als einen gefährlichen Fallstrick bezeichneten Hans-Peter Murmann und Joachim Schäfer den § 13 des Mindestlohngesetzes, wonach ein Auftraggeber für Verpflichtungen seines Subunternehmers „wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat“, haftet. Auch wenn der Auftraggeber den Nachunternehmer schriftlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen auf die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz hingewiesen habe und der Nachfolger zudem schriftlich zusichere, den Anforderungen des Mindestlohngesetzes zu entsprechen, bliebe dem Auftraggeber das Haftungsrisiko. "Das ist unzumutbar", so unisono die BDSler, die in diesem Zusammenhang dringend Rechtssicherheit forderten.

Einführung des Mindestlohns begleiten

Unterschiedliche Auffassungen wurden beim Thema „Dokumentationspflichten beim Mindestlohn“ deutlich. Während es die Verbandsvertreter als ausreichend ansahen, nur bei einem Monatslohn von unter 2000,00 Euro die Dokumentationspflicht anzuwenden, verteidigte Iris Gleicke die jetzige Regelung, weil die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht Grundlage für eine effektive Kontrolle des Mindestlohns sei. Zudem gebe es bereits heute – völlig unabhängig vom Mindestlohn - rechtliche Vorgaben und praktische Notwendigkeiten für eine Arbeitszeitaufzeichnung. Gleichwohl halte sie es für wichtig, die Einführung des Mindestlohns intensiv zu begleiten und dort, wo sich Umsetzungsprobleme in der Praxis auftun, den Dialog mit den Betroffenen zu suchen.

Anonymisierte Erhebungen

Als weiterer Knackpunkt, der die unterschiedlichen Ansichten zwischen Gleicke und den BDSlern deutlich machte, erwies sich der Plan von Familienministerin Manuela Schwesig, mehr Transparenz über Entgeltstrukturen herzustellen, unter anderem durch eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit nach gesetzlichen Kriterien Stellung zu nehmen und darauf aufbauend für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen individuellen Auskunftsanspruch festzulegen. Joachim Schäfer zeigte sich überzeugt, dass ein derartiges Gesetz zu einem Klima des Misstrauens und der Ausforschung in den Betrieben führen werde. Diesen Befürchtungen widersprach Iris Gleicke vehement. Zum einen gäbe es noch keinen Gesetzentwurf; zum anderen würden die Erhebungen anonymisiert. Es ginge der Familienministerin allein darum, das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" besser zur Geltung zu bringen. Dies geschehe mit Blick auf empirische Untersuchungen, die eine deutliche Benachteiligung von Frauen bei der Entlohnung belegten. Hier zu einem gerechten Ausgleich zu kommen, dafür würde auch sie streiten, zeigte sich Iris Gleicke kämpferisch. Zwischen den BDS-Vertretern und Staatssekretärin Gleicke wurde aufgrund der Gesprächsergebnisse vereinbart, den Gedankenaustausch in regelmäßigen Abständen fortzusetzen. Als Termin für ein weiteres Treffen wurde das vierte Quartal 2015 ins Auge gefasst.

A.S.